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BAFA-Förderung

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BAFA-Förderung

Welche Sanierungen werden unterstützt?

Immobilienbesitzer, die ihre Gebäude energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umsteigen möchten, können von den Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) profitieren. Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden gefördert. Hier erfahren Sie, welche Sanierungen unterstützt werden, wie die Förderung beantragt wird und welche Neuerungen seit 2021 gelten.


Was ist die Bafa-Förderung?

Die Bafa-Förderung ist ein Zuschussprogramm, das Immobilienbesitzern hilft, die Energieeffizienz ihrer Gebäude durch spezifische Sanierungsmaßnahmen zu steigern. Gefördert werden dabei sowohl die Sanierung bestehender Gebäude als auch der Austausch veralteter Heizsysteme. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und kann für Maßnahmen wie die Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern und Heizsystemen sowie den Einbau von Solaranlagen beantragt werden.


Wer profitiert von der Bafa-Förderung?

Privatpersonen, Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen, die in den energetischen Zustand ihrer Bestandsgebäude investieren wollen, können von der Bafa-Förderung profitieren. Dies umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen, die auf eine Verbesserung der Energieeffizienz abzielen. Die Förderung richtet sich an:


  • Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften

  • Kommunen und kommunale Unternehmen

  • Wohnungsbaugesellschaften

  • Unternehmen


Welche Sanierungsmaßnahmen werden durch das Bafa gefördert?

Die Bafa-Förderung unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel:


  • Austausch von Heizsystemen: Besonders der Wechsel zu klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen wird gefördert.

  • Dämmmaßnahmen: Dazu gehören Maßnahmen wie Fassadendämmung, Dachdämmung und der Austausch von Fenstern.

  • Erneuerbare Energien: Installationen von Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen werden bezuschusst.

  • Fachplanung und Baubegleitung: Diese Kosten werden zu einem Anteil von 50 % gefördert, wenn ein Energieberater hinzugezogen wird.


Welche Heizsysteme werden durch Bafa-Förderungen gefördert?

Für den Austausch von alten Heizsystemen gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten:


  • Solarthermie: Bis zu 20.000 Euro können für die Installation von Solarkollektoranlagen gewährt werden.

  • Biomasse: Bis zu 8.000 Euro für den Einbau von Biomasseanlagen.

  • Wärmepumpen: Fördermittel von bis zu 15.000 Euro.

  • Hybridheizungen: Kombination von fossilen Brennstoffen mit erneuerbaren Energien.


Für alle Heizsysteme gilt, dass diese eine Mindestanforderung an die Energieeffizienz erfüllen müssen, um gefördert zu werden.


Die Rolle von Energieberatern bei der Bafa-Förderung

Energieberater sind oft unverzichtbar, wenn es darum geht, die passende Sanierungsmaßnahme zu finden und den Antrag auf Bafa-Fördermittel zu stellen. Das Bafa fördert die qualifizierte Energieberatung sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Energieberater helfen, die bestmögliche Lösung für die Sanierung zu ermitteln und unterstützen den Eigentümer bei der Antragstellung. Der Zuschuss für die Beratung liegt bei bis zu 80 % der anfallenden Kosten, je nach Größe und Art der Immobilie.


Höhe der Fördermittel

Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme. In der Regel können bis zu 45 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Hier einige Beispiele:


  • Heizungsanlagen: Bis zu 45 % für Wärmepumpen und Hybridheizungen.

  • Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle: 20 % für neue Fenster, Türen oder Dämmungen.

  • Erneuerbare Energien: Bis zu 35 % für die Installation von Solaranlagen oder Biomasseheizungen.


Die genaue Höhe hängt von den förderfähigen Kosten und der Art der durchgeführten Maßnahmen ab.


Förderfähige Kosten

Zu den förderfähigen Kosten gehören:


  • Kosten für die Sanierungsmaßnahmen selbst: Zum Beispiel für den Austausch von Heizungen, Fenstern oder Dämmungen.

  • Kosten für Fachplanung und Baubegleitung: Wenn ein Energieberater hinzugezogen wird.

  • Kosten für den Anschluss an erneuerbare Wärme- oder Gebäudenetze.

  • Baustellenkosten: Etwa für das Aufstellen von Gerüsten oder das Entfernen von Altanlagen.


Wie wird die Bafa-Förderung beantragt?

Die Bafa-Förderung wird ausschließlich online über das Bafa-Förderportal beantragt. Dabei muss der Antrag immer vor Beginn der Sanierungsmaßnahme eingereicht werden. Nach Genehmigung des Antrags können die Maßnahmen beginnen. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, da der Antrag sonst abgelehnt werden könnte.


Kann die Bafa-Förderung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Ja, es ist möglich, die Bafa-Förderung mit anderen Fördermitteln zu kombinieren. Insbesondere bei umfassenden Sanierungen können beispielsweise KfW-Kredite oder Steuerboni für die Steuererklärung hinzugezogen werden. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit dem iSFP-Bonus, der bei Maßnahmen zur Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans eine zusätzliche Förderung von fünf Prozent der Kosten ermöglicht.

Durch die geschickte Kombination von Fördermitteln können Eigentümer ihre Sanierungskosten erheblich senken und von mehreren staatlichen Unterstützungsprogrammen profitieren.

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