
Gebühren beim Immobilienverkauf

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Gebühren beim Immobilienverkauf
Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen
Ein Immobilienverkauf bringt nicht nur Einnahmen, sondern auch eine Reihe von Kosten mit sich. Diese können je nach Art und Umfang des Verkaufs unterschiedlich ausfallen. Von behördlichen Unterlagen über Gutachten bis hin zu Steuern – wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, sollte die wichtigsten Ausgaben im Blick behalten. Dieser Ratgeber fasst die zentralen Kostenpunkte zusammen und zeigt, wo sich gegebenenfalls sparen lässt.
Energieausweis: Pflicht und Kosten
Ein Energieausweis ist für jeden Immobilienverkauf verpflichtend und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Es gibt zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis, der sich auf den Energieverbrauch der letzten drei Jahre stützt, kostet etwa 50 bis 80 Euro. Der Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse basiert, schlägt mit rund 300 Euro zu Buche. Wer keinen gültigen Ausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Wertgutachten: Orientierung für den Angebotspreis
Ein professionelles Gutachten hilft, den realistischen Marktwert der Immobilie zu bestimmen. Für ein Vollgutachten durch einen Sachverständigen fallen etwa 0,5 bis 1 Prozent des Immobilienwerts an. Ein Kurzgutachten kostet zwischen 100 und 500 Euro. Manche Makler bieten die Bewertung kostenlos im Rahmen ihrer Verkaufsleistung an.
Grundbuchauszug: Eigentumsnachweis zum kleinen Preis
Der Grundbuchauszug belegt die Eigentumsverhältnisse und ist für den Verkauf unerlässlich. Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter Auszug 20 Euro. Er kann beim Amtsgericht beantragt oder vom Notar direkt elektronisch angefordert werden, wenn es schnell gehen muss.
Maklerprovision: Zwischen frei verhandelbar und gesetzlich geregelt
Wer einen Immobilienmakler beauftragt, zahlt eine Provision – üblicherweise ein Prozentsatz des Verkaufspreises. Seit Ende 2020 gilt bei Wohnimmobilien: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision, meist je 3,57 Prozent (inkl. MwSt.), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Regelung gilt nicht für unbebaute Grundstücke, Neubauwohnungen oder Mehrfamilienhäuser.
Notarkosten: In der Regel Sache des Käufers
Der Notar ist für die rechtliche Abwicklung des Verkaufs verantwortlich. Seine Kosten betragen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Auch wenn der Käufer den Notar beauftragt und bezahlt, ist dieser zur Neutralität verpflichtet und muss die Interessen beider Parteien wahren.
Steuern: Wann die Spekulationssteuer fällig wird
Beim privaten Immobilienverkauf kann die Spekulationssteuer anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Beispiel: Wer einen Gewinn von 30.000 Euro erzielt und einen Steuersatz von 40 Prozent hat, muss 12.000 Euro ans Finanzamt zahlen. Wird die Immobilie jedoch selbst genutzt, entfällt diese Steuerpflicht – ebenso, wenn Kindergeldberechtigte oder der Lebenspartner dort gewohnt haben.
Vorfälligkeitsentschädigung: Kosten bei vorzeitiger Kreditablösung
Besteht noch ein laufender Immobilienkredit, kann bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Diese liegt im Durchschnitt bei rund 11 Prozent der offenen Restschuld. Wer den Kredit jedoch schon mehr als zehn Jahre laufen hat, kann sich auf das Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) berufen – ohne Entschädigungszahlung.