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Baukindergeld

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Baukindergeld

Alles, was Sie wissen müssen

Das Baukindergeld wurde eingeführt, um insbesondere Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Es handelte sich um eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Familien beim Kauf oder Bau einer Immobilie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren finanziell entlasten sollte. Die Förderung war eine direkte Zuschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden musste. Der Förderzeitraum erstreckte sich von Januar 2018 bis März 2021, und Familien konnten die Förderung bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.


Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?

Gefördert wurde der Kauf oder Bau einer Immobilie, in die die Familie nach der Fertigstellung oder dem Erwerb selbst einzieht. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung konnte unterstützt werden, solange die Käufer in die Wohnung einziehen. Das Baukindergeld konnte ebenfalls dann beantragt werden, wenn eine Familie bereits zur Miete in der betreffenden Immobilie wohnte und diese nun kaufte, um weiterhin selbst darin zu wohnen.


Wer kann das Baukindergeld beantragen?

Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das mit im Haushalt lebt und Kindergeld bezieht. Auch alleinerziehende Elternteile konnten das Baukindergeld beantragen. Eine weitere Voraussetzung war, dass es sich um die einzige Immobilie im Besitz der Familie handelt – Familien, die bereits eine Immobilie besitzen, waren von der Förderung ausgeschlossen. Darüber hinaus gab es Einkommensgrenzen: Ein Haushalt mit einem Kind durfte ein Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro haben, für jedes weitere Kind durfte das Einkommen um 15.000 Euro höher liegen.


Zu welchen Konditionen gilt das Baukindergeld?

Das Baukindergeld betrug 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind. Die Auszahlung erfolgte über einen Zeitraum von zehn Jahren, sodass eine Familie insgesamt 12.000 Euro pro Kind erhalten konnte. Für zwei Kinder waren es 24.000 Euro und so weiter. Die Höhe der Förderung war unabhängig von der Größe der Immobilie. Wichtig war jedoch, dass der Kauf- oder Baupreis der Immobilie nicht niedriger als die Fördersumme war.


Wie funktioniert das Baukindergeld? 


Schritt-für-Schritt-Anleitung


Schritt 1: Einzug in das neue Heim
Nach dem Einzug in die neue Immobilie muss der Antragsteller sich bei der Gemeinde ummelden und eine Meldebestätigung erhalten. Diese Bestätigung dient später als Nachweis für das Einzugsdatum.

Schritt 2: Zuschuss beantragen
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug muss der Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal eingereicht werden. Wenn der Kaufvertrag vor dem Einzug unterzeichnet wurde, gilt die Frist von sechs Monaten ab diesem Datum.

Schritt 3: Identität nachweisen
Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen, entweder über Video-Identifikation oder per Postident.

Schritt 4: Nachweise hochladen
Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung müssen alle relevanten Nachweise (Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung, Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Baugenehmigung) im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden.

Schritt 5: Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die erste Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Prüfung.


Welche Risiken sind mit dem Baukindergeld verbunden?

Der Immobilienkauf bringt immer Risiken mit sich, insbesondere in Bezug auf finanzielle Belastungen. Trotz der Förderung können hohe Immobilienpreise und ungünstige Finanzierungsmodelle dazu führen, dass Familien finanziell überlastet werden. Dies kann im Fall von Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu Problemen führen, da die Finanzierung oft auf langen Zeiträumen basiert. Ein realistischer Finanzierungsplan und eine sorgfältige Planung sind daher essenziell, um spätere finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.

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