
Baulastenverzeichnis

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Baulastenverzeichnis
Inhalt, Einsicht und Kosten
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks fällt häufig der Begriff „Baulastenverzeichnis“. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Welche Informationen sind darin enthalten, und warum sollte man vor dem Vertragsabschluss unbedingt einen Blick hineinwerfen? Dieser Ratgeber liefert die wichtigsten Antworten rund um die oft unterschätzte Rolle der Baulasten.
Was ist ein Baulastenverzeichnis – und was steht drin?
Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Diese sogenannten Baulasten können die Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks einschränken oder erweitern. Der Eigentümer verpflichtet sich zum Beispiel, Zufahrten zu dulden oder bestimmte Flächen unbebaut zu lassen. Wichtig: Baulasten sind dauerhaft gültig und bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.
Anders als Grundbucheinträge erscheinen Baulasten nicht im Grundbuch, sondern ausschließlich im Baulastenverzeichnis – mit Ausnahme von Bayern, wo sie direkt im Grundbuch eingetragen werden.
Wie entsteht eine Baulast?
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens prüft die zuständige Bauaufsicht, ob das Vorhaben mit geltendem Baurecht vereinbar ist. Ist das nicht der Fall, kann eine Baulast notwendig sein – etwa wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden können oder eine Erschließung über ein Nachbargrundstück erfolgen muss. Mit Zustimmung des Nachbarn kann in solchen Fällen eine Baulast eingetragen werden, um das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen.
Welche Arten von Baulasten gibt es?
Im Baulastenverzeichnis können verschiedene Verpflichtungen vermerkt sein:
Erschließungsbaulast: Das Grundstück dient der Erschließung anderer Grundstücke.
Überfahrbaulast: Dritte dürfen das Grundstück als Zufahrt nutzen.
Stellplatzbaulast: Stellplätze werden für ein anderes Grundstück zur Verfügung gestellt.
Abstandsflächenbaulast: Ein Teil des Grundstücks wird als Abstandsfläche eines Nachbargebäudes genutzt.
Anbaubaulast: Es besteht eine Pflicht zur grenzständigen Bebauung.
Vereinigungsbaulast: Mehrere Grundstücke müssen baurechtlich als Einheit behandelt werden.
Kinderspielflächenbaulast: Bei größeren Wohnanlagen ist eine Spielfläche für Kinder bereitzustellen.
Für die Eintragung ist die schriftliche und öffentlich beglaubigte Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Welche Behörde führt das Baulastenverzeichnis?
Zuständig sind in der Regel die lokalen Bauaufsichtsbehörden in den Städten oder Landkreisen. Während Bayern ausschließlich das Grundbuch nutzt, führen alle anderen Bundesländer ein separates Baulastenverzeichnis. In Brandenburg wurden Baulasten zeitweise im Grundbuch des Nachbargrundstücks vermerkt – heute gibt es auch hier wieder ein eigenes Verzeichnis.
Unterschied zwischen Baulastenverzeichnis und Grundbuch
Das Grundbuch dokumentiert privatrechtliche Verhältnisse wie Eigentum, Grundpfandrechte oder Wohnrechte. Das Baulastenverzeichnis hingegen regelt öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und ist nicht automatisch Bestandteil des Grundbuchs. Wer umfassende Informationen über ein Grundstück möchte, sollte daher beide Register einsehen.
Warum ist das Baulastenverzeichnis beim Kauf oder Verkauf wichtig?
Beim Immobilienkauf sollte unbedingt geprüft werden, ob Baulasten bestehen. Sie können die Nutzbarkeit erheblich einschränken – etwa wenn Abstandsflächen nicht bebaut werden dürfen oder ein Nachbarweg dauerhaft geduldet werden muss. Da Notare nicht verpflichtet sind, das Baulastenverzeichnis zu prüfen, trägt der Käufer selbst die Verantwortung.
Nach Vertragsabschluss kann er nur dann auf Gewährleistung hoffen, wenn der Verkäufer die Baulast arglistig verschwiegen hat. Um spätere Konflikte und Wertverluste zu vermeiden, sollte das Baulastenverzeichnis vor Vertragsunterzeichnung eingesehen werden.
Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?
Die Einsicht ist Personen mit berechtigtem Interesse erlaubt – etwa Eigentümern, Kaufinteressenten oder Maklern. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Kaufinteressenten müssen häufig eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen, um Einsicht zu erhalten.
Wann sollte man das Baulastenverzeichnis einsehen?
Die Prüfung sollte vor dem Kaufvertrag erfolgen. Da Baulasten auch für neue Eigentümer verbindlich sind, schützt Unwissenheit nicht vor späteren Konsequenzen. Wer sich frühzeitig informiert, kann besser abschätzen, ob geplante Bauvorhaben realisierbar sind und ob der Kaufpreis angemessen ist.
Was kostet die Einsichtnahme?
Die Gebühren für die Einsicht ins Baulastenverzeichnis variieren je nach Bundesland und Behörde. Eine mündliche Auskunft vor Ort ist oft kostenlos oder kostengünstig, während ein schriftlicher Auszug zwischen 20 und 150 Euro kosten kann.
Wer plant, ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, sollte diesen Betrag in jedem Fall investieren – er kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.