top of page

Bodenrichtwert ermitteln

2.jpg
Immobilie bewerten

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Jetzt Immobilienwert ermitteln

[TOUCH AUF EIN ELEMENT FÜR MEHR INHALT]

Bodenrichtwert ermitteln

Wichtig für die Grundsteuer-Erklärung

Ein Immobilien-Wertgutachten ist in vielen Lebenssituationen von zentraler Bedeutung – sei es beim Verkauf einer Immobilie, im Fall einer Scheidung oder im Rahmen einer Erbschaft. Es liefert eine objektive und fachlich fundierte Einschätzung des Immobilienwerts und schafft damit Transparenz und Sicherheit bei finanziellen oder rechtlichen Entscheidungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Wertgutachten genau ist, wer es erstellen darf, welche Arten es gibt, wie hoch die Kosten sind und worauf Sie besonders achten sollten.


Was ist ein Immobilien-Wertgutachten?

Ein Immobilien-Wertgutachten ist eine qualifizierte Einschätzung über den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Es wird von einem Sachverständigen nach anerkannten Verfahren erstellt und berücksichtigt dabei zahlreiche Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und rechtliche Gegebenheiten. Der ermittelte Wert spiegelt den sogenannten Verkehrswert wider – also den Preis, der unter gewöhnlichen Umständen am Markt erzielbar wäre. Damit bietet das Gutachten eine sachliche Entscheidungsgrundlage, unabhängig von persönlichen Einschätzungen oder Emotionen.


Wer darf ein Wertgutachten erstellen?

Ein belastbares Immobiliengutachten darf nur von entsprechend qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Dazu zählen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Immobiliengutachter (etwa mit TÜV- oder DEKRA-Zertifikat) sowie Fachleute mit einschlägiger Ausbildung und nachgewiesener Erfahrung, beispielsweise Bauingenieure oder Architekten mit entsprechender Zusatzqualifikation. Für gerichtliche oder behördliche Zwecke ist es entscheidend, dass der Gutachter als fachlich geeignet anerkannt ist.


Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll oder notwendig?

Ein Wertgutachten kann in vielen Situationen nützlich oder sogar erforderlich sein. Beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie dient es als neutrale Verhandlungsgrundlage. Im Fall einer Scheidung wird es zur gerechten Aufteilung des Vermögens benötigt. Auch bei Erbschaften ist es hilfreich – sowohl zur Klärung unter den Erben als auch zur Vorlage beim Finanzamt. Weitere typische Anlässe sind Zwangsversteigerungen, steuerliche Bewertungen, gerichtliche Auseinandersetzungen oder die Einschätzung des Beleihungswertes bei einer Finanzierung.


Welche Arten von Gutachten gibt es?

Je nach Anlass und erforderlicher Genauigkeit unterscheidet man zwischen Kurzgutachten, Marktwertschätzungen und umfassenden Verkehrswertgutachten. Eine Marktwertschätzung ist meist eine grobe Einschätzung, häufig durch Makler oder Online-Rechner, und dient lediglich der Orientierung. Ein Kurzgutachten ist detaillierter, jedoch nicht rechtlich belastbar. Für gerichtliche oder steuerliche Zwecke ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten notwendig, das nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt wurde.


Welche Bewertungsverfahren kommen zum Einsatz?

Bei der Erstellung eines Wertgutachtens kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert anhand ähnlicher, kürzlich verkaufter Immobilien ermittelt – insbesondere bei Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Das Sachwertverfahren berücksichtigt die Herstellungskosten der Immobilie und eignet sich vor allem für selbst genutzte Häuser. Beim Ertragswertverfahren steht der mögliche Mietertrag im Mittelpunkt, weshalb es bei vermieteten Objekten angewendet wird. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von der Immobilienart und der Marktsituation ab.


Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach Umfang, Aufwand und Objektwert. Ein einfaches Kurzgutachten kostet meist zwischen 300 und 800 Euro. Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten müssen je nach Objektgröße und Komplexität zwischen 1.000 und 2.500 Euro eingeplant werden. Bei sehr aufwendigen oder gerichtsfesten Gutachten kann der Preis auch darüber liegen. In der Regel berechnen Sachverständige ein Honorar auf Basis des ermittelten Immobilienwerts oder nach Zeitaufwand.


Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

Am Anfang steht die Auftragsklärung: Wozu wird das Gutachten benötigt und welche Art Immobilie ist zu bewerten? Anschließend erfolgt die Objektbesichtigung. Dabei werden sowohl der bauliche Zustand als auch Besonderheiten und Modernisierungen dokumentiert. Parallel erhebt der Gutachter relevante Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baupläne, Flächenangaben oder Mietverträge. Auf Basis dieser Daten erfolgt dann die eigentliche Bewertung. Abschließend wird das Gutachten erstellt, das alle relevanten Informationen nachvollziehbar dokumentiert und den Wert detailliert begründet.


Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für ein professionelles Gutachten werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu zählen ein aktueller Grundbuchauszug, ein Lageplan oder eine Flurkarte, Bauzeichnungen, eine Wohn- und Nutzflächenberechnung, die Baubeschreibung sowie Angaben zu eventuellen Modernisierungen. Falls das Objekt vermietet ist, sind auch Mietverträge relevant. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser und zügiger kann das Gutachten erstellt werden.


Wo kann ich ein Gutachten in Auftrag geben?

Ein Immobilien-Wertgutachten können Sie bei einem qualifizierten Sachverständigen beauftragen. Öffentliche Verzeichnisse, etwa bei der Industrie- und Handelskammer oder bei Gutachterverbänden, bieten zuverlässige Ansprechpartner in Ihrer Region. Auch spezialisierte Büros für Immobilienbewertung, Architekten oder Bauingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation bieten diesen Service an. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen, vor allem wenn das Gutachten vor Gericht oder Behörden Bestand haben soll.


Wann brauche ich ein gerichtsfestes Gutachten?

Ein rechtssicheres Gutachten ist erforderlich, wenn es vor Gericht oder bei Behörden verwendet werden soll – etwa im Rahmen einer Scheidung, eines Erbschaftsstreits, einer Zwangsversteigerung oder bei der Vermögensaufstellung für das Finanzamt. In solchen Fällen genügt keine grobe Schätzung. Das Gutachten muss ausführlich, nachvollziehbar und nach rechtlich anerkannten Standards erstellt sein. Nur so wird es als Beweismittel akzeptiert.

Bodenrichtwert ermitteln
bottom of page