
Grunderwerbsteuer

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Grunderwerbsteuer
Fälligkeit und Höhe
Die Grunderwerbsteuer ist beim Immobilienkauf ein wichtiger Kostenfaktor. Sie wird von den Bundesländern erhoben und variiert je nach Region zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland ist, wann sie fällig wird und wie Sie durch clevere Strategien die Steuerlast senken können.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien fällig wird. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Zuständig für die Erhebung ist das jeweilige Bundesland, weshalb die Steuersätze regional unterschiedlich sind. Aktuell liegen die Steuersätze zwischen 3,5 % und 6,5 %, was sich erheblich auf die Gesamtkosten des Immobilienkaufs auswirken kann.
Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Die Grunderwerbsteuer wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Der Notar übermittelt den Vertrag an das zuständige Finanzamt, das dem Käufer einen Steuerbescheid zusendet. Dieser muss innerhalb eines Monats gezahlt werden, damit das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann. Erst dann kann der Käufer die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vornehmen.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
In bestimmten Fällen wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Hierzu gehören:
Erbschaften und Schenkungen von Immobilien
Verkäufe innerhalb der Familie, etwa zwischen Eltern und Kindern oder Ehepartnern
Grundstückskäufe mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in diesen Fällen auch andere steuerliche Pflichten entstehen können, etwa Erbschafts- oder Schenkungssteuern.
Grunderwerbsteuer je Bundesland
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Während Bayern mit 3,5 % den niedrigsten Satz erhebt, gibt es auch Bundesländer mit einem Steuersatz von 6,5 %. Hier eine Übersicht der Steuersätze für 2025:
Bayern: 3,5 %
Thüringen: 5,0 %
Baden-Württemberg: 5,0 %
Bremen: 5,0 %
Niedersachsen: 5,0 %
Rheinland-Pfalz: 5,0 %
Sachsen-Anhalt: 5,0 %
Hamburg: 5,5 %
Sachsen: 5,5 %
Berlin: 6,0 %
Hessen: 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
Brandenburg: 6,5 %
Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
Schleswig-Holstein: 6,5 %
Saarland: 6,5 %
Grunderwerbsteuer in Bayern und Thüringen
Bayern bietet den niedrigsten Steuersatz von 3,5 %, was vor allem Käufern in teuren Städten wie München zugutekommt. Thüringen hat den Steuersatz Anfang 2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt, was es zu einer attraktiveren Region für Käufer macht.
Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern
In vielen anderen Bundesländern liegt der Steuersatz bei 5,0 % bis 5,5 %, was je nach Kaufpreis und Region einen erheblichen Unterschied in den Kaufnebenkosten ausmachen kann. Besonders Käufer in Städten mit hohen Immobilienpreisen sollten die Steuerlast in ihre Finanzierung einbeziehen.
Spartipps: Wie können Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren oder zu umgehen:
Förderprogramme nutzen: Einige Bundesländer bieten Förderprogramme an, die den Steuersatz für Erstkäufer oder Familien senken. Diese Programme wurden jedoch vielerorts eingestellt, sodass es ratsam ist, die aktuellen Angebote zu prüfen.
Abgrenzung von beweglichen Gütern: Die Grunderwerbsteuer wird nur auf unbewegliche Bestandteile der Immobilie erhoben. Sie können den Kaufpreis durch die gesonderte Auflistung von beweglichen Gegenständen wie Möbeln oder Gartenhäusern im Vertrag reduzieren.
Instandhaltungsrücklagen ausweisen: Bei gebrauchten Immobilien kann die Instandhaltungsrücklage separat im Kaufvertrag aufgeführt werden, da diese nicht zur Immobilie gehört und somit nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Trennung von Grundstück und Bauvertrag: Beim Neubau können Grundstück und Bauleistung in zwei getrennte Verträge aufgeteilt werden. So wird nur der Kaufpreis des Grundstücks besteuert, nicht jedoch der Bau.
Steuerliche Absetzbarkeit: Wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird, können die Grunderwerbsteuerkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.