
Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wichtiger Schritt nach dem Immobilienkauf
Das Steuerverhalten einer Person prüfen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beim Immobilienkauf gibt es einen entscheidenden Schritt, der nicht nur den Kaufvertrag und die notarielle Beurkundung umfasst, sondern auch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist notwendig, damit der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, wie sie beantragt wird und welche Kosten damit verbunden sind.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird. Es bestätigt, dass steuerlich keine Einwände gegen die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch bestehen. In der Bescheinigung wird das Steuerverhalten des Käufers geprüft, insbesondere, ob dieser seine Steuererklärungen regelmäßig abgegeben hat und ob Steuerrückstände bestehen. Es wird dabei keine Wertung vorgenommen, sondern nur die steuerlichen Fakten werden überprüft.
Wozu dient eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dazu, dem Finanzamt nachzuweisen, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer für die Immobilie bezahlt hat. Erst nachdem dieser Nachweis erbracht wurde, kann der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden. Dies ist notwendig, damit der Käufer offiziell als Eigentümer der Immobilie gilt und der Verkäufer den Kaufpreis erhält.
Zudem ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch für die Auszahlung eines Darlehens durch die Bank von Bedeutung. Die Bank zahlt das Darlehen in der Regel erst aus, wenn die Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen wurde. Die Grundschuld kann jedoch nur dann eingetragen werden, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist.
Hinweis: Bei Immobilienkäufen, bei denen der Kaufpreis unter 2500 Euro liegt oder die Immobilie an nahe Verwandte wie Eltern oder Kinder verkauft wird, ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese Ausnahme ist im §3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) geregelt.
Wie kann man die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. In der Praxis übernimmt in der Regel der Notar diese Aufgabe, nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet und beurkundet wurde. Der Notar stellt den Antrag beim Finanzamt, das dann den Steuerbescheid an den Käufer sendet. Sobald der Betrag der Grunderwerbsteuer beglichen ist, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Welche Kosten fallen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung an?
Die Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind in der Regel gering und liegen zwischen 5 und 15 Euro. Wenn der Notar die Antragstellung übernimmt, sind diese Gebühren Teil der Kaufnebenkosten, die beim Immobilienkauf etwa 10 Prozent des Kaufpreises ausmachen können.
Wie lässt sich der Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung beschleunigen?
Käufer möchten oft schnellstmöglich als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Um die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beschleunigen, sollte der Käufer die Grunderwerbsteuer direkt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages begleichen. Der Nachweis über die Zahlung kann beim Finanzamt oder dem Grundbuchamt eingereicht werden, um den Prozess zu beschleunigen. Solange der Käufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist, sorgt eine Auflassungsvormerkung dafür, dass seine Ansprüche gesichert bleiben.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt also sicher, dass der Immobilienkauf rechtskräftig abgeschlossen werden kann und der Käufer seine neuen Rechte als Eigentümer erlangt.