
Unterlagen Immobilienverkauf

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Unterlagen Immobilienverkauf
Ohne diese Dokumente
geht nichts
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sieht sich schnell mit einer Vielzahl an Unterlagen konfrontiert, die für den Verkaufsprozess erforderlich sind. Viele dieser Dokumente sind gesetzlich vorgeschrieben, andere sind für einen erfolgreichen Verkauf zwar nicht verpflichtend, aber dennoch empfehlenswert. In jedem Fall sollten Eigentümer frühzeitig mit dem Zusammenstellen aller Unterlagen beginnen, da einzelne Dokumente nur mit zeitlichem Vorlauf erhältlich sind.
Hausverkauf
Für den Verkauf eines Hauses ist unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug erforderlich. Dieser kann beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Darüber hinaus benötigen Verkäufer einen gültigen Energieausweis. Liegt dieser nicht bereits vor, kann er je nach Art entweder von einem Architekten, einem Ingenieur, einem Energieberater oder in bestimmten Fällen auch von einem Schornsteinfeger erstellt werden. Fehlt der Energieausweis bei einer Besichtigung, droht ein Bußgeld. Zusätzlich sollten Bauunterlagen wie Grundrisse, die Baugenehmigung und Gebäudezeichnungen vorliegen. Auch ein Nachweis über die bestehende Gebäudeversicherung sowie eine Betriebskostenaufstellung sind in der Regel bereitzuhalten.
Bei geerbten Immobilien muss nachgewiesen werden, wer rechtmäßiger Eigentümer ist. Hierfür wird entweder ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbschein benötigt. Ist das Haus vermietet, muss zusätzlich der Mietvertrag vorgelegt werden. Vor dem Verkauf empfiehlt es sich zudem, eine Liste mit durchgeführten Modernisierungen zusammenzustellen – idealerweise mit Rechnungen. Diese Angaben schaffen Vertrauen bei Interessenten.
Wohnungsverkauf
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind ergänzend zu den allgemeinen Verkaufsunterlagen weitere Dokumente erforderlich. Dazu zählt in erster Linie die Teilungserklärung. Diese legt fest, welche Gebäudeteile dem Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers zuzuordnen sind und welche Flächen zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Die Teilungserklärung ist beim Grundbuchamt erhältlich. Darüber hinaus sollten die letzten Hausgeldabrechnungen sowie der aktuelle Wirtschaftsplan vorgelegt werden können. Potenzielle Käufer interessieren sich oft auch für die Protokolle der Eigentümerversammlungen, da diese Informationen über vergangene und geplante bauliche Maßnahmen enthalten. Ebenfalls empfehlenswert ist die Gemeinschaftsordnung, sofern diese über die reine Teilungserklärung hinausgeht.
Verkauf einer vermieteten Immobilie
Wer eine vermietete Immobilie veräußern möchte, muss dem Käufer den bestehenden Mietvertrag offenlegen. Das ist deshalb notwendig, weil der Käufer mit dem Erwerb der Immobilie auch in das bestehende Mietverhältnis eintritt. Außerdem sollten Angaben zur Miethöhe, zur Kaution und zu den letzten Betriebskostenabrechnungen bereitgestellt werden. Es ist empfehlenswert, den Mieter frühzeitig über den Verkaufswunsch zu informieren, da er unter anderem für Besichtigungstermine oder für die Erstellung aktueller Fotos eingebunden werden sollte.
Grundstücksverkauf
Auch beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks sind bestimmte Dokumente unerlässlich. Neben dem Grundbuchauszug ist eine Flurkarte erforderlich. Beide Unterlagen können bei den zuständigen Ämtern (Grundbuchamt bzw. Katasteramt) angefordert werden. Hinzu kommt – je nach Lage des Grundstücks – der gültige Bebauungsplan, der beim Bauamt der Gemeinde einsehbar ist. Dieser zeigt, welche bauliche Nutzung auf dem Grundstück zulässig ist. Auch ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann für potenzielle Käufer relevant sein. Handelt es sich um ein erschlossenes Grundstück, ist zudem ein Nachweis über die Erschließung vorzulegen. Dieser ist bei der Gemeinde erhältlich.
Dokumente für den Kaufvertrag
Für die notarielle Beurkundung eines Immobilienverkaufs sind bestimmte Mindestunterlagen vorzulegen. Dazu zählen die Personalien von Käufer und Verkäufer sowie die genaue Bezeichnung des Kaufobjekts anhand der Grundbuchdaten. Außerdem muss dem Notar der vereinbarte Kaufpreis mitgeteilt werden. Liegen besondere Umstände vor – etwa ein bestehendes Mietverhältnis, offene Belastungen im Grundbuch oder bekannte Mängel – sind diese dem Notar ebenfalls anzuzeigen. Gegebenenfalls werden ergänzende Unterlagen wie Kreditunterlagen oder ein aktuelles Schreiben der finanzierenden Bank benötigt.
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Verkauf von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Erst mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags wird der Verkauf rechtskräftig.